- Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
a. Vorsitzende/r
b. stellv. Vorsitzende/r
c. Kassenwart/in / Stellvertreter/in
d. Schriftführer/in
e. Bis zu fünf Beisitzer/innen
Von den Beisitzern entfällt je ein Sitz auf den Leiter/die Leiterin der
Fachschule, eine/einen Verbindungslehrer/in und auf die/den
Schülersprecher/in.
Der/dem Kassenwart/in obliegt die Kassen- und Rechnungsführung des
Vereins. Sie/er ist, wie auch die/der Vorsitzende, zeichnungsberechtigt für
die auf den Namen des Vereins bei Geldinstituten geführten Konten.
Einnahmen und Ausgaben sind in ein Kassenbuch einzutragen. Die/der
Kassenwart/in hat auf der Mitgliederversammlung Rechenschaft zu geben.
Der Vorstand veranlasst die Prüfung durch zwei Rechnungsprüfer/innen
und gibt das Ergebnis bekannt. Kassenbücher und Belege sind sorgfältig
aufzubewahren.
- Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden und
der/dem stellv. Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gerichtlich und
außergerichtlich gemeinsam.
§ 8 Auflösung
Über die Auflösung des Vereins entscheidet eine zu diesem Zweck einberufene
Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der erschienenen Stimmen.
Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das noch vorhandene Vermögen des Vereins an die Fachschule St.
Franziskus, die es gemäß § 2 dieser Satzung unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Diese Satzung tritt an die Stelle der bisherigen Satzung vom 16. November 1996.
49809 Lingen, 26. Mai 2009
Ergänzung zur Satzung vom 26. Mai 2009:
§ 2 Aufgaben und Ziele
Nr. 6: Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(einstimmig genehmigt durch die Mitgliederversammlung am 18. Februar 2017)
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